Deutsche Firma gründen – Unternehmensformen

Deutsche Firma gründen – Unternehmensformen

Wer in Deutschland umfassend unternehmerisch tätig sein will, gründet am besten ein deutsches Unternehmen. Wie in den Niederlanden gibt es viele Möglichkeiten und die Rechtsformen haben viele Ähnlichkeiten mit den niederländischen Varianten.  Welche Rechtsform für Ihr Unternehmen geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unsere Experten beraten Sie hierzu gerne. Es gibt in Deutschland verschiedene Rechtsformen. Nachfolgend werden die häufigsten Möglichkeiten und einige Besonderheiten kurz vorgestellt. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keinesfalls vollständig sind, sondern nur die wichtigsten Aspekte der Rechtsformen im Wesentlichen darstellen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Experten.

Gründung einer Einzelfirma

Bei einer Einzelfirma sind Sie alleiniger Eigentümer und haften vollumfänglich (auch mit Ihrem Privatvermögen) für die Folgen Ihres Unternehmertums. In der Gemeinde, in der Sie Ihre Firma gründen, müssen Sie Ihre Firma beim Gewerbeamt anmelden. Das Gewerbeamt leitet Ihre Anmeldung an andere Behörden wie Finanzamt, Handwerkskammer und/oder Industrie- und Handelskammer weiter. Je nachdem, welche Art von Unternehmen Sie beginnen, müssen Sie sich bei einer der beiden Kammern anmelden und/oder benötigen Sie die Erlaubnis, ein bestimmtes Handwerk auszuüben. Bitte beachten Sie: In Deutschland dürfen Sie keinen beliebigen Namen für Ihr Einzelunternehmen wählen, sondern müssen Ihren eigenen Namen angeben. „Webdesign Peter Jansen“ ist also erlaubt, aber nicht „Webdesign Pixels“. Dies können Sie umgehen, indem Sie Ihre Firma im Handelsregister eintragen.
 

Eine Einzelfirma in Deutschland gründen oder mehr erfahren: Rufen Sie an 02821-778042 und vereinbaren Sie einen Termin oder klicken Sie hier für eine direkte Anfrage

Personengesellschaften

Wenn Sie eine Firma mit mehreren Personen gründen möchten, gibt es wie in den Niederlanden verschiedene Möglichkeiten. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei solchen Personengesellschaften bis auf wenige Ausnahmen die Haftung für jeden Gesellschafter unbegrenzt ist.

Gründung einer offenen Handelsgesellschaft, oHG

Der Firmenname einer oHG muss immer die Bezeichnung „oHG“ enthalten und im deutschen Handelsregister eingetragen werden. Eine OHG besteht immer aus 2 oder mehr natürlichen oder juristischen Personen, die einen Vertrag miteinander abgeschlossen haben. Alle Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch. Ein bestimmtes Mindestkapital gibt es bei einer oHG nicht.
 

Eine oHG in Deutschland gründen oder mehr erfahren: Rufen Sie an 02821-778042 und vereinbaren Sie einen Termin


Gründung einer Kommanditgesellschaft, KG

Dies ist eine Variante der offenen Handelsgesellschaft, allerdings gibt es hierbei einen geschäftsführenden Gesellschafter (den Komplementär), der voll haftet, und einen Darlehensgeber (Kommanditisten). Letzterer haftet nur für die von ihm eingebrachte Summe und darf im Unternehmen nicht oder nur beschränkt mitwirken. Die Abkürzung „KG” muss im Firmennamen enthalten sein.
 

Eine Sonderform der KG ist die GmbH & Co KG, bei der in der Regel eine GmbH als einziger Komplementär auftritt. Aufgrund der dadurch entstehenden Haftungsbeschränkung muss das dem Verbraucher durch den Zusatz GmbH & Co. KG offenkundig gemacht werden.
 

Eine KG in Deutschland gründen oder mehr erfahren: Rufen Sie an 02821-778042 und vereinbaren Sie einen Termin


Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR

In einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts arbeiten Sie mit Ihren Gesellschaftern zusammen für einen gemeinsamen Zweck. Die Gründung kann nur durch zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen erfolgen. Wichtig ist die Aufstellung eines Gesellschaftsvertrages, in dem die Verteilung von Gewinn und Verlust festgelegt wird und auch die Haftung geregelt werden kann.

 

Eine GbR in Deutschland gründen oder mehr erfahren: Rufen Sie an 02821-778042 und vereinbaren Sie einen Termin

Kapitalgesellschaft

Zur Einschränkung der Haftung und um mehr Kapital über Anteilsinhaber zu beschaffen, können Sie auch eine Kapitalgesellschaft gründen. Auch hier besprechen wir die häufigsten Gesellschaftsformen.

 

Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH

Wie in den Niederlanden ist die GmbH auch in Deutschland sehr beliebt. Die GmbH ist eine juristische Person, deren Gesellschafter Eigentümer sind. Die Haftung erstreckt sich nicht über das Gesellschaftskapital hinaus, jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Eintragung der GmbH in das Handelsregister. Dies ist ein wichtiger Punkt, da es vor der Eintragung im Handelsregister noch einiges zu beachten gibt.

Achtung: die Haftung von Geschäftsführern einer deutschen GmbH geht in der Regel weiter als die der Geschäftsführer einer B.V. in den Niederlanden. Handelt ein Geschäftsführer fahrlässig oder gesetzeswidrig, kann er persönlich haftbar gemacht und auch strafrechtlich verfolgt werden.

Bei der Gründung einer GmbH ist Folgendes zu beachten:
  1. Zur Gründung einer GmbH ist deutsche Anschrift erforderlich.
  2. Wichtig ist zu prüfen, ob das, was Sie wollen, auch in Deutschland erlaubt ist. Für bestimmte Tätigkeiten ist eine Genehmigung erforderlich.
  3. Die Gründung findet über den Notar statt, der auch die Satzung aufstellt.
  4. Die Rechtsform muss im Firmennamen enthalten sein.
  5. In der Gründungsurkunde ist der genaue Zweck bzw. der Gegenstand des Unternehmens anzugeben.
  6. Die Gründungsurkunde muss die Angaben des Gründers, den Unternehmenssitz und die Anschriften sowie die Namen der Geschäftsführung, des/der Geschäftsführer(s) und des/der Gesellschafter(s) enthalten.
  7. Die Geschäftsführung muss in den Händen eines (oder mehrerer) Geschäftsführer(s) liegen. Der Geschäftsführer muss eine natürliche Person sein.
  8. Nach Erstellung der Gründungsurkunde und der Satzung werden diese von den Gründern unterzeichnet.
  9. Nach der Gründung muss das Gründungskapital, das sogenannte Stammkapital in Höhe von 25.000,- € eingezahlt werden. Der Gesamtbetrag der Einlagen bei Anmeldung im Handelsregister muss mindestens 12.500,- € betragen.
  10. Die GmbH wird zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet.
  11. Erst nachdem die Eintragung erfolgt ist (dies kann mehrere Tage bis Wochen dauern) ist die Gründung rechtswirksam.
  12. Am Unternehmenssitz muss die GmbH ins Gewerberegister eingetragen werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie bis zur vollständigen Eintragung der GmbH ins Handelsregister auf jeder Geschäftskorrespondenz vermerken, dass sich die GmbH noch in der Gründungsphase befindet (i. Gr.). Bis zur Eintragung der GmbH haften Sie als Geschäftsführer vollumfänglich. Die Dauer der Eintragung beträgt in der Regel 6 bis 8 Wochen.
 

Eine GmbH in Deutschland gründen oder mehr erfahren: Rufen Sie an 02821-778042 und vereinbaren Sie einen Termin


Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung (UG)

Die UG ist eigentlich eine GmbH, aber in einer kleineren Form, daher wird sie auch als „Mini-GmbH“ bezeichnet. Der Vorteil ist, dass Sie kein Stammkapital von € 25.000, - benötigen, denn die UG kann mit einem Stammkapital von lediglich einem Euro gegründet werden. Die Haftung entspricht im Wesentlichen der einer GmbH. Jedoch müssen jährlich 25 % des Gewinns für eine Rücklage reserviert werden. Wenn die angesammelten Rücklagen 25.000 Euro erreicht haben, kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden. Für ein Start-up in Deutschland kann die UG aufgrund ihres geringen Startkapitals eine gute Möglichkeit sein. Andererseits muss die Firma die Bezeichnung „UG“ führen, sodass jedem klar ist, dass es sich um ein Kleinunternehmen handelt. Bei Gläubigern und Banken wird die UG, wegen ihrer hohen Insolvenzanfälligkeit nicht gerne gesehen.
 

Eine UG in Deutschland gründen oder mehr erfahren: Rufen Sie an 02821-778042 und vereinbaren Sie einen Termin